Bei bestimmten Sachverhalten bietet es sich an,
einen Testamentsvollstrecker zu bestellen.


Der Testamentsvollstrecker handelt ganz nach dem Willen des Erblassers. So bietet sich für den Erblasser auch nach seinem Tod die Möglichkeit, auf die Verwaltung, die Art und Weise und/oder den Zeitpunkt der Auseinandersetzung des Nachlasses im Ganzen oder in Teilen Einfluss zu nehmen. Um Ihnen auch hier eine Top Aktualität und Qualität bieten zu können, bin ich Mitglied im Institut für Erbrecht, das nur Mitglieder aufnimmt, die die hohen Anforderungen des Instituts erfüllen.

Bei folgenden und weiteren Sachverhalten können wir Sie professionell unterstützen:


  • Patchwork-Familien 
  • Grundbesitz oder Nachlassgegenständen, die in Familienhand bleiben sollen 
  • minderjährigen oder behindertenKindern 
  • Einzelunternehmen ohne konkreten Nachfolger 

Kontakt

 

Telefon
+49 (0)62 01 - 4 40 22

Fax
+49 (0)62 01 - 4 32 09

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